Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 2 A 12546/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8839
OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 2 A 12546/90 (https://dejure.org/1991,8839)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.1991 - 2 A 12546/90 (https://dejure.org/1991,8839)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 2 A 12546/90 (https://dejure.org/1991,8839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustehende Leistung; Nachrang der Beihilfe; Heilkuren ; Sanatoriumsbehandlungen; Beihilfeberechtigte; Gesetzliche Krankenversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88

    Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Behandlung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 2 A 12546/90
    Von § 5 Abs. 3 Satz 2 BhV nicht erfaßt sind danach die beihilfefähigen Aufwendungen, für die dem Beihilfeberechtigten keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zustehen (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989, ZBR 1990, 182 = DÖD 190, 62 unter Hinweis auf das Urteil vom 18. September 1985, Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 14).

    Die in der vertrauensärztlichen Begutachtung angesprochene logopädische Behandlung stellt eine völlig andere Art der Heilbehandlung dar als die hier inmitten stehende Sanatoriumsbehandlung; Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem Kläger dafür zugestanden hätten und von ihm nicht in Anspruch genommen wurden, weil er sich keiner ambulanten logopädischen Behandlung unterzogen hat, sind keine anläßlich der Sanatoriumsbehandlung zustehenden Leistungen im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 BhV (vgl. das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 12. Oktober 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 2 A 12546/90
    In dem zuletzt genannten Fall erscheint es gerechtfertigt, eine Einstandspflicht des Dienstherrn für die davon betroffenen Aufwendungen mit Rücksicht auf den Grundsatz des Nachrangs der Beihilfe (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1980, BVerwGE 60, 88, 91 f.) zu verneinen.
  • VG Göttingen, 11.01.2005 - 3 A 188/03

    Gewährung von Beihilfe für die Behandlung des an Krebs erkrankten Sohnes eines

    Hiermit sind nämlich nicht jegliche Leistungen der Krankenkasse gemeint, die dem Mitglied aus irgendeinem Anlass zustehen, sondern nur solche, die er gerade anlässlich der beihilferechtlich zu berücksichtigen Aufwendungen beanspruchen kann (Auslegung des Be-griffs der zustehenden Leistung nach dem konkreten Anspruch des Beihilfeberechtigten gegen die Krankenkasse; vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20.02.1991 - 2 A 12546/90 -, m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 06.04.2004 - 1 A 136/04

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge;

    Denn von § 5 Abs. 3 Satz 3 BhV nicht erfasst sind die beihilfefähigen Aufwendungen, für die dem Beihilfeberechtigten keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zustehen (OVG Koblenz, Urt. v. 20.2.1991 - 2 A 12546/90 - zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 21.9.1989 - 2 C 31/88 -, NVwZ-RR 1990, 314, 315 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht